Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 211/1959

kundgemacht 08.10.1959
211. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Bundesgesetz vom 18. September 1959, betreffend die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Kundmachung BGBl. Nr. 211/1959× zu Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung – Kapitalanteile neu