BGBl. Nr. 218/1959
218. Kundmachung: Weitere Beitritte zum Abkommen über internationale Ausstellungen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. September 1959, betreffend weitere Beitritte zum Abkommen über internationale Ausstellungen vom 22. November 1928 in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 10. Mai 1948.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Nach Mitteilungen der Französischen Botschaft in Wien sind folgende weitere Staaten dem Abkommen über internationale Ausstellungen, Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1957,, in der Fassung des Abänderungsprotokolls, Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1957,, beigetreten:
Kanada, Monaco und die Sowjetunion.