Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 224/1959

kundgemacht 27.10.1959 RIS↗
224. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Freistaates Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach.
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Freistaates Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach.
Kundmachung BGBl. Nr. 224/1959× zu Abkommen zwischen Österreich und Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen Österreich und Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 20.07.1959 · idF BGBl. Nr. 224/1959 Art. 8↗RIS↗

Artikel römisch acht.

Das Abkommen tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.

Geschehen zu Wien, am 20. Juli 1959 in zwei Ausfertigungen, die in gleicher Weise authentisch sind.