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BGBl. Nr. 260/1959

kundgemacht 07.12.1959
260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. November 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
Kundmachung BGBl. Nr. 260/1959×

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