BGBl. Nr. 298/1959
298. Bundesgesetz: Ergänzungszulagen an Empfänger von Ruhe(Versorgungs)bezügen des Bundes und Abänderung der Ruhegenußbemessungsgrundlage.
Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959, womit Ergänzungszulagen an Empfänger von Ruhe(Versorgungs)bezügen des Bundes gewährt werden und die Ruhegenußbemessungsgrundlage abgeändert wird.
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