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BGBl. Nr. 45/1959

kundgemacht 26.02.1959
45. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.
Kundmachung BGBl. Nr. 45/1959× zu Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD) neu