BGBl. Nr. 45/1959
45. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Staatsangehörigkeitssachen - Austausch von Mitteilungen (BRD)
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Art. 1neu
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