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BGBl. Nr. 56/1959

kundgemacht 11.03.1959
56. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Gesetz, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 26. Feber 1959, mit der die Durchführungsverordnung zum Gesetz vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 56/1959× zu Abwehr und Tilgung von Tierseuchen – Durchführungsbestimmungen

Änderungen durch diese Kundmachung

Abwehr und Tilgung von Tierseuchen – Durchführungsbestimmungen 1