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BGBl. Nr. 8/1959

kundgemacht 12.01.1959
8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
Verordnung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1958, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, neuerlich abgeändert wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 8/1959× zu Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

Änderungen durch diese Kundmachung

Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen 1