BGBl. Nr. 93/1959
93. Bundesgesetz: Änderung und Ergänzung des Gehaltsüberleitungsgesetzes und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften für ausgeschiedene weibliche Beamte.
Bundesgesetz vom 18. März 1959, womit das Gehaltsüberleitungsgesetz geändert und ergänzt wird und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften für ausgeschiedene weibliche Beamte getroffen werden.
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