BGBl. Nr. 9/1959
9. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Dezember 1958 über die Ratifikation des Protokolls vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
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