Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifizierungsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
BGBl. Nr. 105/1960
105. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
Artikel 22
- Absatz 2,Der Vertrag tritt dreißig Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.