BGBl. Nr. 14/1960
14. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch die Türkei.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. November 1959, betreffend die Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch die Türkei.
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