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BGBl. Nr. 143/1960

kundgemacht 25.07.1960
143. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Schwedischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen.
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Schwedischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen
Kundmachung BGBl. Nr. 143/1960× zu Doppelbesteuerung – Entlastung bei Quellensteuern (Schweden)

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Entlastung bei Quellensteuern (Schweden) neu