BGBl. Nr. 172/1960
172. Verordnung: Bedingte Entlassung.
Verordnung der Bundesministerien für Justiz, für Inneres und für soziale Verwaltung vom 4. August 1960 über die bedingte Entlassung.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.