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BGBl. Nr. 189/1960

kundgemacht 04.10.1960 RIS↗
189. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik El Salvador, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und El Salvador.
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik El Salvador, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und El Salvador.
Kundmachung BGBl. Nr. 189/1960× zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador) neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 21.07.1960 · idF BGBl. Nr. 189/1960 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Dieses Abkommen befreit die österreichischen und salvadorenischen Staatsangehörigen nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und Vorschriften des anderen Vertragsstaates, betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme von Ausländern, einzuhalten, die entsprechenden Bewilligungen zu erlangen und die hiefür vorgesehenen Gebühren zu entrichten.