BGBl. Nr. 196/1960
196. Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich betreffend die Erhebung der Apostolischen Administratur Burgenland zu einer Diözese.
VERTRAG ZWISCHEN DEM HEILIGEN STUHL UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE ERHEBUNG DER APOSTOLISCHEN ADMINISTRATUR BURGENLAND ZU EINER DIÖZESE
Änderungen durch diese Kundmachung
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Erhebung der Apostolischen Administratur Burgenland zu einer Diözese
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel römisch vier
Der Diözese Eisenstadt wird ein Kathedralkapitel, bestehend aus einem Propst und der für die ordnungsgemäße Ausübung der Funktionen erforderlichen Zahl von Dignitären und Kanonikern, beigegeben werden.