BGBl. Nr. 219/1960
219. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Bundesgesetzes über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.
Bundesgesetz vom 26. Oktober 1960, mit dem das Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten abgeändert und ergänzt wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten
1
§ 2geändert
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