BGBl. Nr. 43/1960
43. Verordnung: Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“.
Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 2. Feber 1960 über die Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“.
Änderungen durch diese Kundmachung
Prüfung für den Dienstzweig „Militärärztlicher Dienst“
neu
§ 2neu
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