BGBl. Nr. 56/1960
56. Zusatzabkommen zu den Auslieferungsverträgen zwischen Österreich und Belgien.
ZUSATZABKOMMEN ZU DEN AUSLIEFERUNGSVERTRÄGEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND BELGIEN VOM 12. JÄNNER 1881 UND VOM 26. JÄNNER 1932.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu