BGBl. Nr. 79/1960
79. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Verordnung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
Verordnung der Bundesregierung vom 8. März 1960, mit der die Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
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Anl. 13neu
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