BGBl. Nr. 91/1960
91. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages.
Bundesgesetz vom 6. April 1960, womit das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages neuerlich abgeändert wird.
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