BGBl. Nr. 96/1960
96. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 22. April 1960 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling
neu
Art. 1neu
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