BGBl. Nr. 100/1961
100. Bundesgesetz: Verfügungstellung von Bundesmitteln zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter.
Bundesgesetz vom 22. März 1961, womit Bundesmittel zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter zur Verfügung gestellt werden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Zurverfügungstellung von Bundesmitteln zur Bildung eines Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …
§ 4neu
lädt …
§ 5neu
lädt …
§ 6neu
lädt …