BGBl. Nr. 115/1961
115. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Dieses Abkommen wird ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.