BGBl. Nr. 143/1961
143. Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse.
EUROPÄISCHES ABKOMMEN ÜBER DIE GLEICHWERTIGKEIT DER AKADEMISCHEN GRADE UND HOCHSCHULZEUGNISSE.
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
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§ 0↗RIS↗
Art. 10neu