BGBl. Nr. 202/1961
202. Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut.
SATZUNGEN DES INTERNATIONALEN STUDIENZENTRUMS FÜR DIE ERHALTUNG UND RESTAURIERUNG VON KULTURGUT
Änderungen durch diese Kundmachung
Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Rechtliche Stellung
Das Zentrum nimmt auf dem Hoheitsgebiet jedes seiner Mitglieder die rechtliche Stellung ein, der es für die Erreichung seiner Ziele und die Ausübung seiner Funktionen bedarf.
Das Zentrum darf Geschenke oder Legate annehmen.