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BGBl. Nr. 223/1961

kundgemacht 19.09.1961 RIS↗
223. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße.
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße.
Kundmachung BGBl. Nr. 223/1961× zu Personen- und Güterverkehr auf der Straße×

Änderungen durch diese Kundmachung

Personen- und Güterverkehr auf der Straße neu § 0↗RIS↗
Art. 24neu

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