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BGBl. Nr. 248/1961

kundgemacht 27.10.1961
248. Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) samt Zusatzprotokoll Nr. l und 2 und Protokoll zur Revision des Abkommens für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ORGANISATION FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG (OECD)
Kundmachung BGBl. Nr. 248/1961× zu OECD – Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Änderungen durch diese Kundmachung

OECD – Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung neu