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BGBl. Nr. 256/1961

kundgemacht 10.11.1961
256. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Madrid und dem spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten über die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und der Kunst.
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Madrid und dem spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten über die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und der Kunst.
Kundmachung BGBl. Nr. 256/1961× zu Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst (Spanien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst (Spanien) neu