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BGBl. Nr. 26/1961

kundgemacht 01.02.1961
26. Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile.
ZOLLABKOMMEN ÜBER DIE ZUR AUSBESSERUNG VON EUROP-WAGEN VERWENDETEN ERSATZTEILE
Kundmachung BGBl. Nr. 26/1961× zu Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Änderungen durch diese Kundmachung

Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile neu