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BGBl. Nr. 295/1961

kundgemacht 19.12.1961
295. Bundesgesetz: Anwendung des österreichischen Rechtes im Sinne des Art. 2 des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht.
Bundesgesetz vom 30. Oktober 1958 über die Anwendung des österreichischen Rechtes im Sinne des Art. 2 des Übereinkommens vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht.
Kundmachung BGBl. Nr. 295/1961× zu Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern

Änderungen durch diese Kundmachung

Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern neu