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BGBl. Nr. 317/1961

kundgemacht 29.12.1961
317. Verordnung: Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Besatzungsschädengesetz.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 20. Dezember 1961 über die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Besatzungsschädengesetz.
Kundmachung BGBl. Nr. 317/1961× zu Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Besatzungsschädengesetz

Änderungen durch diese Kundmachung

Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Besatzungsschädengesetz neu