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BGBl. Nr. 4/1961

kundgemacht 02.01.1961
4. Verordnung: Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.
Kundmachung BGBl. Nr. 4/1961× zu Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

Änderungen durch diese Kundmachung

Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden neu