BGBl. Nr. 48/1961
48. Verordnung: Ausschließung des Zeichens der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Feber 1961, womit das Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953 ausgeschlossen wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Zeichen, Registrierungsausschluß - IAEO
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§ 1neu
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§ 2neu
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Anl. 1neu
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