BGBl. Nr. 85/1961
85. Abkommen über die Gründung der „EUROFIMA“ Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial.
ABKOMMEN ÜBER DIE GRÜNDUNG DER „EUROFIMA“ Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
Änderungen durch diese Kundmachung
EUROFIMA – Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
neu
Art. 4neu
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