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BGBl. Nr. 92/1961

kundgemacht 06.04.1961
92. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. März 1961 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Kundmachung BGBl. Nr. 92/1961× zu Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels

Änderungen durch diese Kundmachung

Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels neu