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BGBl. Nr. 108/1962

kundgemacht 27.04.1962
108. Bundesgesetz: Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen“.
Bundesgesetz vom 5. April 1962 über die Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen“.
Kundmachung BGBl. Nr. 108/1962× zu Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen“

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufteilung der Mittel der „Sammelstellen“ neu