BGBl. Nr. 187/1962
187. Bundesgesetz: Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft.
Bundesgesetz vom 5. Juli 1962 über die Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft.
Änderungen durch diese Kundmachung
Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft
neu
§ 2neu
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