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BGBl. Nr. 191/1962

kundgemacht 18.07.1962 RIS↗
191. Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen.
ZOLLABKOMMEN ÜBER DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR VON UMSCHLIESSUNGEN SCHLIESSUNGEN
Kundmachung BGBl. Nr. 191/1962× zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen neu § 0↗RIS↗