BGBl. Nr. 226/1962
226. Bundesgesetz: Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1963 sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für das Kalenderjahr 1962.
Bundesgesetz vom 18. Juli 1962 über eine Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1963 sowie über die Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für das Kalenderjahr 1962.
Änderungen durch diese Kundmachung
Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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