BGBl. Nr. 23/1962
23. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 17. Oktober 1961, mit der die Verordnung des Ministers des Innern vom 22. Februar 1915, RGBl. Nr. 39, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen, abgeändert wird.
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