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BGBl. Nr. 270/1962

kundgemacht 07.09.1962
270. Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen, und Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen.
ABKOMMEN ÜBER DIE BESTEUERUNG VON STRASSENFAHRZEUGEN, DIE DER INTERNATIONALEN PERSONENBEFÖRDERUNG DIENEN
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Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen neu