Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 273/1962

kundgemacht 20.09.1962 RIS↗
273. Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen, samt Schlußprotokoll.
VERTRAG zwischen dem HEILIGEN STUHL und der REPUBLIK ÖSTERREICH ZUR REGELUNG VON MIT DEM SCHULWESEN ZUSAMMENHÄNGENDEN FRAGEN
Kundmachung BGBl. Nr. 273/1962× zu Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 27.09.1962 · idF BGBl. Nr. 273/1962 Art. 5↗RIS↗

Artikel römisch fünf

Die beiden vertragschließenden Teile behalten sich das Recht vor, bei wesentlicher Änderung der derzeitigen Struktur des öffentlichen Schulwesens oder wesentlicher Änderung der staatsfinanziellen Lage Verhandlungen über eine Modifikation des Vertrages zu begehren.