Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 315/1962

kundgemacht 14.12.1962
315. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Ersatzes für Schäden aus atomaren Ereignissen und der Sicherung der Ersatzleistung.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 29. November 1962, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Ersatzes für Schäden aus atomaren Ereignissen und der Sicherung der Ersatzleistung.
Kundmachung BGBl. Nr. 315/1962× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu