BGBl. Nr. 315/1962
315. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Ersatzes für Schäden aus atomaren Ereignissen und der Sicherung der Ersatzleistung.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 29. November 1962, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Ersatzes für Schäden aus atomaren Ereignissen und der Sicherung der Ersatzleistung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Die Regelung des Ersatzes für Schäden aus atomaren Ereignissen und der Sicherung der Ersatzleistung ist gemäß Artikel 10 Absatz eins, Ziffer 6, B.-VG. („Zivilrechtswesen“) – unbeschadet der Zuständigkeit der Länder gemäß Artikel 15 Absatz 9, B.-VG. – Bundessache.“