BGBl. Nr. 337/1962
337. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik, betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze (Schubabkommen).
ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze.
Änderungen durch diese Kundmachung
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze
neu
Art. 7neu
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