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BGBl. Nr. 38/1962

kundgemacht 02.02.1962
38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner 1962, betreffend Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
Kundmachung BGBl. Nr. 38/1962× zu Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf

Änderungen durch diese Kundmachung

Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf neu