BGBl. Nr. 38/1962
38. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner 1962, betreffend Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf
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