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BGBl. Nr. 40/1962

kundgemacht 13.02.1962
40. Verordnung: Ersichtlichmachung der Beschaffenheit von wollhältigen Geweben und daraus gefertigten, Bekleidungszwecken dienenden Waren.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 22. Jänner 1962 über die Ersichtlichmachung der Beschaffenheit von wollhältigen Geweben und daraus gefertigten, Bekleidungszwecken dienenden Waren.
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