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BGBl. Nr. 59/1962

kundgemacht 01.03.1962
59. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Beschußgesetzes.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 12. Feber 1962, mit der die Verordnung vom 8. September 1951, BGBl. Nr. 224, zur Durchführung des Beschußgesetzes neuerlich abgeändert und ergänzt wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 59/1962× zu Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung des Bundesgesetzes über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen 2